Zwei Monate Modembetrieb ohne Offenbarungseid

Mit Beginn der Datenübertragung wird sich ersteinmal bei der Post beschwert. Und zwar schriftlich darüber, dass laufend Doppelverbindungen (Einschaltungen in bestehende Verbindungen) auftreten. Daraufhin kommt dann irgendwann ein Posttrupp und prüft eure Leitung. Selbstverständlich habt ihre Eure Modems (wenn ohne ZZF-Nr) abgeklemmt. Da der Stördienst nichts findet wird der Fehler im Wähleramt vermutet. Nun trifft Eure Tel.-Rechnung ein. Natärlich ist die sehr hoch. Also wird ein Brief an die Rechnungsstelle des Fernmeldeamtes geschrieben. Darin schildert Ihr Eure Doppelverbindungen "ich wähle, und plötzlich höre ich da Leute quatschen" und zweifelt die Rechnung an. Gebt in dem Schreiben ruhig an, dass ihr mehr telefoniert habt (kurzes Auslandsgespräch mit Tante Karla). Akzeptiert in dem Schreiben einen Betrag, der Euren späteren Rechnungen gerecht wird. Der Differenzbetrag ist nur durch Fehlverbindungen möglich. Dann passiert ne Weile nichts. Die zweite Tel.-Rechnung trifft ein. Jetzt geht der Senf nochmal an die Post, aber ein bisschen agressiver. Normalerweise meldet sich jetzt der Stördienst nochmal bei Euch. Ihr beklagt Euch immer noch ueber den Fehler, aber nicht mehr so häufig. Nun folgt ein Schreiben der Post welches Euch über die ausgeführten Prüfarbeiten unterrichtet, versehen mit dem Hinweis "unter besonderen Voraussetzungen ist eine Gebührenbeeinflussung nicht auszuschliessen". Na nun ist doch alles klar! Was jetzt noch fehlt, ist der Anruf der Fernmelderechnungsstelle, in dem Euch Einheiten zur Gutschrift angeboten werden. Ein paar Hunderter kommen da schon zusammen. Jetzt ist es nur wichtig, dass Eure nächste Rechnung sich wieder in normalen Grenzen haelt. Sonst werden die in der Rechnungsstelle stutzig (gar nicht gut). Aber da bei Euch sowieso ständig besetzt ist, habt ihr sicherlich schon den preiswerten Doppelanschluss bestellt. Kostet DM 100.- beim Anschluss sowie DM 13.- mtl. und lässt sich so prima bezahlen.

Jack Pot Dieser Artikel wurde uns von einem Leser zugesandt. Kommentar von Max Bell, unserem zuständigem Fernmeldewesen.

1. Nähere Infos zur Beamtengerechten Beantragung von Gebührenrückerstaatung finden sich im entsprechenden Heft der "Unterrichtsblätter der Deutschen Bundespost, Teil B, Fernmeldewesen." Ein MUSS fuer jeden Phreak. Keine 10 DM im Jahr. Zu bestellen bei jedem Postamt. Nur hartnäckig sein, Postler selbst wissen nicht ueber eigene Weiterbildungsmoeglichkeiten.

2. Gewählt Verbindungen können von der Pest zwecks Kontrolle (Nummer/Datum/Uhrzeit/Einheiten) mitprotokolliert werden. In der Regel geschieht dies zur Beweisführung (nach einer Beschwerde). Meistens erst dann, wenn Ihr die Sache übertreibt. Ihr könnte Euch trotzdem auf Doppelverbindungen und dadurch gestörte Gespräche (Übertragungen) berufen, solltet aber im Zweifellsfalle lieber zahlen. Ein Betrugsversuch ist schwer nachweisbar.

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